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    Cashback als Jobcenter-Empfänger: So profitieren Sie

    13.08.2025 23 mal gelesen 1 Kommentare
    • Mit Cashback können Sie beim Online- und Offline-Einkauf Geld zurückerhalten und so Ihr monatliches Budget entlasten.
    • Die Rückzahlungen aus Cashback-Programmen gelten in der Regel als Rabatt und müssen meist nicht dem Jobcenter gemeldet werden.
    • Vergleichen Sie verschiedene Anbieter, um die besten Cashback-Quoten für Ihre regelmäßigen Einkäufe zu sichern.

    Cashback gezielt nutzen: Optionen für Jobcenter-Empfänger

    Cashback gezielt nutzen: Optionen für Jobcenter-Empfänger

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    Gerade wenn das monatliche Budget knapp ist, können gezielte Cashback-Aktionen eine kleine, aber spürbare Entlastung bringen. Für Empfänger von Leistungen nach dem SGB II eröffnen sich dabei einige interessante Möglichkeiten, die sich clever in den Alltag integrieren lassen – vorausgesetzt, man weiß, worauf es ankommt.

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    • Direkte Rückvergütungen beim Einkauf: Viele Supermärkte und Online-Shops bieten regelmäßig Cashback-Aktionen auf bestimmte Produkte oder Warengruppen. Wer gezielt solche Angebote auswählt, kann bei ohnehin geplanten Einkäufen einen Teil des Geldes zurückbekommen – ganz ohne Mehrausgaben.
    • Cashback über spezielle Bankkonten: Einige Banken bieten Kontomodelle, bei denen automatisch ein kleiner Prozentsatz bestimmter Zahlungen (zum Beispiel für Lebensmittel oder Tanken) als Gutschrift zurückfließt. Wer ohnehin ein neues Konto benötigt oder einen Wechsel plant, kann gezielt nach solchen Angeboten suchen.
    • Vertragswechsel mit Bonus: Beim Wechsel von Strom-, Handy- oder Internetanbietern winken oft Cashback-Prämien. Hier lohnt es sich, nicht nur auf den Bonus zu achten, sondern auch die laufenden Kosten im Blick zu behalten. Wichtig: Nur wechseln, wenn es wirklich Sinn macht und keine versteckten Mehrkosten lauern.
    • Cashback-Apps und -Portale: Plattformen wie Shoop oder Payback bündeln Cashback-Angebote vieler Händler. Wer regelmäßig online einkauft, kann so zusätzliche Rückvergütungen sammeln. Dabei sollte man jedoch immer die Bedingungen genau prüfen und sichergehen, dass keine unnötigen Ausgaben entstehen.

    Der Schlüssel liegt darin, Cashback nur für Ausgaben zu nutzen, die ohnehin anfallen. So bleibt der finanzielle Vorteil erhalten, ohne dass das Budget unnötig belastet wird. Wer diese Optionen geschickt kombiniert, kann Monat für Monat kleine Beträge sparen – und das, ohne sich auf unsichere oder riskante Aktionen einzulassen.

    Worauf Sie beim Erhalt von Cashback achten müssen

    Worauf Sie beim Erhalt von Cashback achten müssen

    Cashback klingt erst mal wie ein Geschenk, aber als Jobcenter-Empfänger gibt es ein paar Stolperfallen, die man besser nicht übersieht. Die Gutschrift landet meist automatisch auf dem Konto – und damit wird sie für das Jobcenter sichtbar. Hier kann es schnell unübersichtlich werden, wenn nicht alles sauber dokumentiert ist.

    • Unterscheidung von Cashback und Rabatten: Während Rabatte direkt beim Kauf abgezogen werden, fließt Cashback oft erst später als Geldeingang aufs Konto. Das ist für das Jobcenter ein entscheidender Unterschied, denn nur der tatsächliche Geldeingang zählt als potenzielles Einkommen.
    • Transparenz durch Nachweise: Halten Sie alle Unterlagen zu Cashback-Aktionen griffbereit. Das können Aktionsbedingungen, E-Mails oder Screenshots sein. So lässt sich gegenüber dem Jobcenter klar belegen, woher das Geld stammt.
    • Unregelmäßige Gutschriften: Manche Cashback-Zahlungen kommen Monate nach dem Einkauf. Dadurch können sie in einem anderen Abrechnungszeitraum auftauchen und Fragen aufwerfen. Ein kurzer Vermerk oder eine Notiz zu jedem Geldeingang hilft, den Überblick zu behalten.
    • Vermeidung von Missverständnissen: Wenn größere Summen eingehen, kann das Jobcenter Nachfragen stellen. Je klarer Sie belegen können, dass es sich um Cashback handelt und nicht um sonstige Einnahmen, desto entspannter bleibt die Situation.
    • Mehrere Cashback-Quellen: Wer verschiedene Anbieter nutzt, sollte besonders sorgfältig dokumentieren, um Verwechslungen zu vermeiden. Ein kleines Haushaltsbuch oder eine Liste kann Wunder wirken.

    Wer hier aufmerksam bleibt, spart sich unnötigen Ärger und sorgt dafür, dass Cashback wirklich zum Vorteil wird – und nicht zur Stolperfalle.

    Vor- und Nachteile von Cashback-Angeboten für Jobcenter-Empfänger im Überblick

    Vorteile Nachteile
    Zusätzliche finanzielle Entlastung möglich, ohne Mehrausgaben Cashback kann als Einkommen gelten und möglicherweise auf Leistungen angerechnet werden
    Möglichkeit, gezielt bei ohnehin notwendigen Einkäufen zu sparen Aufwändige Dokumentationspflicht gegenüber dem Jobcenter
    Vielfalt an Angeboten (Supermarkt, Online-Shops, Vertragswechsel, Apps) Unübersichtliche Geldeingänge können zu Nachfragen oder Problemen führen
    Kleine Beträge werden oft nicht angerechnet ("Bagatellgrenze") Regelmäßige oder hohe Cashback-Gutschriften können zur Kürzung der Leistungen führen
    Transparente Anbieter und Aktionen lassen sich gezielt auswählen Rechtliche Grauzone, da keine einheitlichen Regeln existieren
    Flexible Nutzung ohne langfristige Verpflichtungen möglich Missverständnisse mit dem Jobcenter bei fehlenden Nachweisen
    Eigenverantwortung und Überblick über die eigenen Finanzen werden gestärkt Eventuell Beratung oder Nachfragen beim Jobcenter nötig

    Schritt-für-Schritt: Cashback dem Jobcenter korrekt melden

    Schritt-für-Schritt: Cashback dem Jobcenter korrekt melden

    Damit es mit dem Jobcenter keinen Ärger gibt, ist eine klare Vorgehensweise beim Melden von Cashback-Zahlungen Gold wert. Die folgenden Schritte helfen, alles sauber und nachvollziehbar zu erledigen:

    • 1. Geldeingang prüfen: Sobald das Cashback auf Ihrem Konto eingeht, notieren Sie das genaue Datum und den Betrag. So behalten Sie den Überblick, falls Rückfragen kommen.
    • 2. Herkunft dokumentieren: Legen Sie eine Kopie oder einen Screenshot der Cashback-Bestätigung ab. Das kann eine E-Mail vom Anbieter oder ein Auszug aus dem Online-Portal sein. Je eindeutiger, desto besser.
    • 3. Meldung vorbereiten: Füllen Sie das Formular „Veränderungsmitteilung“ aus oder verfassen Sie ein kurzes Anschreiben. Geben Sie dabei an, dass es sich um eine einmalige oder regelmäßige Cashback-Gutschrift handelt, und fügen Sie den Nachweis bei.
    • 4. Unterlagen einreichen: Reichen Sie die Meldung samt Nachweisen beim Jobcenter ein – am besten schriftlich und mit Eingangsbestätigung. Das geht per Post, Fax oder persönlich am Empfang.
    • 5. Rückmeldung abwarten: Warten Sie auf eine schriftliche Bestätigung oder Rückfrage vom Jobcenter. Falls Nachweise fehlen, reichen Sie diese zügig nach. Bleiben Sie freundlich, aber bestimmt, falls Unklarheiten auftauchen.

    Wer diese Schritte befolgt, kann Cashback ohne Bauchschmerzen nutzen und ist auf der sicheren Seite, falls das Jobcenter genauer hinschaut.

    Beispiel: Ein Monat mit Cashback – So gehen Sie richtig vor

    Beispiel: Ein Monat mit Cashback – So gehen Sie richtig vor

    Stellen wir uns vor, Sie nutzen im Mai gezielt drei verschiedene Cashback-Angebote: Beim Online-Einkauf erhalten Sie 12 €, beim Lebensmitteleinkauf 5 € und durch einen Stromanbieterwechsel werden Ihnen 30 € gutgeschrieben. Wie gehen Sie nun vor, damit alles reibungslos läuft?

    • Notieren Sie sich jede Gutschrift direkt nach Eingang, am besten mit Datum und Verwendungszweck. Das kann auch eine einfache Liste auf Papier oder digital sein.
    • Erstellen Sie für jede Cashback-Aktion einen kleinen Vermerk, zum Beispiel: „Cashback Online-Shop, 12 €, 10.05.“. Das erleichtert später die Zuordnung, falls Nachfragen kommen.
    • Wenn Sie mehrere Cashback-Beträge in einem Monat erhalten, bündeln Sie die Nachweise und reichen sie gesammelt ein. Das spart Zeit und zeigt dem Jobcenter, dass Sie alles transparent halten.
    • Behalten Sie den Überblick, indem Sie die Gesamtsumme der erhaltenen Cashback-Beträge für den Monat berechnen. So können Sie auf einen Blick nachvollziehen, wie viel zusätzlich auf Ihr Konto geflossen ist.
    • Falls eine Gutschrift ungewöhnlich hoch ausfällt, etwa durch einen Vertragswechsel, markieren Sie dies besonders und legen Sie eine kurze Erklärung bei. Das verhindert Missverständnisse.

    Mit dieser Vorgehensweise sind Sie bestens vorbereitet und vermeiden unnötigen Stress. So bleibt der finanzielle Vorteil durch Cashback erhalten – und Sie behalten jederzeit die Kontrolle über Ihre Angaben.

    Tipps zur sicheren Nutzung von Cashback-Angeboten im Leistungsbezug

    Tipps zur sicheren Nutzung von Cashback-Angeboten im Leistungsbezug

    • Wählen Sie Cashback-Aktionen, die keine zusätzlichen Kosten oder langfristigen Verpflichtungen nach sich ziehen. Kurzfristige Angebote ohne Vertragsbindung sind meist unkomplizierter und bergen weniger Risiko.
    • Bevorzugen Sie Anbieter, die transparente Bedingungen bieten. Achten Sie darauf, dass alle Details zur Auszahlung, Fristen und eventuellen Ausschlüssen klar kommuniziert werden. Versteckte Klauseln können später zu Problemen führen.
    • Nutzen Sie möglichst nur seriöse und etablierte Cashback-Portale. Prüfen Sie im Zweifel Erfahrungsberichte oder Bewertungen anderer Nutzer, um Betrugsversuche auszuschließen.
    • Vermeiden Sie es, Cashback-Aktionen zu kombinieren, wenn dadurch der Überblick verloren geht. Eine gezielte Auswahl weniger, aber lukrativer Angebote sorgt für mehr Übersicht und weniger Stress.
    • Behalten Sie im Hinterkopf, dass manche Anbieter Cashback nur bei bestimmten Zahlungsarten gewähren. Prüfen Sie vor dem Kauf, ob Ihre bevorzugte Zahlungsweise akzeptiert wird, um keine Gutschrift zu verpassen.
    • Falls Sie Familienmitglieder im Haushalt haben, stimmen Sie sich ab, damit nicht versehentlich doppelte oder widersprüchliche Angaben gegenüber dem Jobcenter gemacht werden.
    • Notieren Sie sich Ablaufdaten von Aktionen, damit Sie Fristen nicht verpassen und die Gutschrift tatsächlich erhalten. Eine kleine Erinnerung im Kalender kann hier Wunder wirken.

    Mit diesen Strategien bleibt Cashback ein echter Vorteil – und Sie vermeiden Stolperfallen, die sich im Leistungsbezug schnell als teuer erweisen könnten.

    Wann Cashback angerechnet wird: Erfahrungswerte und Grenzen

    Wann Cashback angerechnet wird: Erfahrungswerte und Grenzen

    Die Praxis zeigt, dass die Anrechnung von Cashback auf Leistungen nach SGB II stark von der Höhe und Regelmäßigkeit der Gutschriften abhängt. Während kleine Beträge häufig als „Bagatelle“ durchgehen, kann es bei höheren Summen oder wiederkehrenden Zahlungen schnell zu einer Anrechnung kommen. Doch was bedeutet das konkret?

    • Einmalige, geringe Cashback-Beträge
      Beträge bis etwa 30 € im Monat werden nach übereinstimmenden Berichten vieler Betroffener in der Regel nicht angerechnet. Sie tauchen zwar auf dem Kontoauszug auf, werden aber von Sachbearbeitern oft als unwesentlich eingestuft. Eine Garantie gibt es dafür allerdings nicht.
    • Regelmäßige oder höhere Cashback-Zahlungen
      Erhalten Sie über mehrere Monate hinweg regelmäßig Cashback oder handelt es sich um Summen deutlich über 30 €, steigt die Wahrscheinlichkeit, dass das Jobcenter diese als Einkommen wertet. Hier kann es zu einer Kürzung der Leistungen kommen – insbesondere, wenn der Betrag die Freibetragsgrenzen übersteigt.
    • Individuelle Bewertung durch das Jobcenter
      Die Entscheidung, ob und wie Cashback angerechnet wird, liegt letztlich im Ermessen des jeweiligen Sachbearbeiters. Faktoren wie die Häufigkeit, die Herkunft und die Nachvollziehbarkeit der Gutschrift spielen eine Rolle. Es gibt keine bundeseinheitliche Grenze, die für alle Fälle gilt.
    • Unterschiede zwischen Jobcentern
      Erfahrungswerte zeigen, dass die Handhabung von Jobcenter zu Jobcenter variiert. Während manche Stellen bei kleineren Beträgen großzügig sind, prüfen andere schon bei geringeren Summen genauer nach. Regionale Unterschiede sind keine Seltenheit.
    • Rechtliche Grauzonen
      Da es keine explizite gesetzliche Regelung für Cashback gibt, bewegen sich Betroffene oft in einer Grauzone. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte bei Unsicherheiten schriftlich nachfragen oder eine unabhängige Sozialberatung aufsuchen.

    Im Alltag empfiehlt es sich, die eigenen Cashback-Einnahmen im Blick zu behalten und bei größeren oder regelmäßigen Gutschriften besonders aufmerksam zu sein. So lassen sich unangenehme Überraschungen vermeiden.

    Häufige Fragen: Cashback und Transparenz gegenüber dem Jobcenter

    Häufige Fragen: Cashback und Transparenz gegenüber dem Jobcenter

    • Muss ich auch Cashback aus dem Ausland melden?
      Ja, unabhängig davon, ob das Cashback von einem deutschen oder ausländischen Anbieter stammt, ist jede Gutschrift relevant. Das Jobcenter interessiert sich für sämtliche Geldeingänge, auch wenn sie von internationalen Plattformen kommen.
    • Wie gehe ich mit Rückfragen des Jobcenters um, wenn der Verwendungszweck auf dem Kontoauszug unklar ist?
      Am besten liefern Sie von sich aus eine kurze schriftliche Erläuterung zum jeweiligen Geldeingang. Je transparenter und nachvollziehbarer Sie die Herkunft des Cashbacks machen, desto weniger Raum bleibt für Missverständnisse oder unangenehme Nachfragen.
    • Kann ich mich auf telefonische Auskünfte des Jobcenters verlassen?
      Telefonische Aussagen sind rechtlich nicht bindend. Verlassen Sie sich lieber auf schriftliche Bestätigungen oder lassen Sie sich Auskünfte immer schriftlich geben. Das schützt Sie im Zweifel vor späteren Unstimmigkeiten.
    • Was passiert, wenn ich Cashback versehentlich nicht melde?
      Sollte das Jobcenter einen nicht gemeldeten Geldeingang entdecken, kann es zu Rückforderungen oder sogar Sanktionen kommen. Ein nachträgliches, freiwilliges Nachmelden wird meist milder bewertet als ein Verschweigen.
    • Wie lange sollte ich Nachweise zu Cashback-Zahlungen aufbewahren?
      Es empfiehlt sich, alle Unterlagen mindestens für die Dauer des aktuellen Bewilligungszeitraums aufzubewahren. Bei Unsicherheiten kann eine längere Aufbewahrung sinnvoll sein, da das Jobcenter auch rückwirkend Nachweise verlangen kann.
    • Gibt es Unterstützung bei Unsicherheiten?
      Sozialberatungsstellen, unabhängige Beratungsdienste oder spezialisierte Anwälte für Sozialrecht können bei komplizierten Fällen helfen. Gerade bei ungewöhnlichen oder hohen Cashback-Beträgen lohnt sich professionelle Unterstützung.

    Fazit: So profitieren Sie als Jobcenter-Empfänger ohne Risiko von Cashback

    Fazit: So profitieren Sie als Jobcenter-Empfänger ohne Risiko von Cashback

    Cashback kann für Menschen im Leistungsbezug ein wertvoller Baustein sein, um das Haushaltsbudget gezielt zu entlasten – vorausgesetzt, die Nutzung erfolgt bewusst und strategisch. Wer die Vielfalt der Angebote kritisch prüft und gezielt auswählt, kann auch im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben profitieren, ohne sich unnötigen Risiken auszusetzen.

    • Vorausschauende Planung: Legen Sie im Vorfeld fest, welche Cashback-Aktionen für Ihre persönliche Situation wirklich sinnvoll sind. Prüfen Sie dabei, ob die Aktion zu Ihren regelmäßigen Ausgaben passt und keine zusätzlichen Verpflichtungen entstehen.
    • Eigenverantwortung stärken: Übernehmen Sie aktiv die Kontrolle über Ihre Einnahmen und behalten Sie die Übersicht über alle Cashback-Gutschriften. Das gibt Ihnen Sicherheit und stärkt Ihre Position gegenüber dem Jobcenter.
    • Informationsvorsprung nutzen: Bleiben Sie auf dem Laufenden, indem Sie aktuelle Änderungen bei Cashback-Anbietern und rechtlichen Rahmenbedingungen beobachten. Wer frühzeitig informiert ist, kann Chancen besser nutzen und Risiken vermeiden.
    • Selbstbewusst auftreten: Scheuen Sie sich nicht, beim Jobcenter gezielt nachzufragen, wenn Unsicherheiten bestehen. Ein souveräner Umgang mit dem Thema signalisiert, dass Sie Ihre Rechte und Pflichten kennen und verantwortungsvoll handeln.

    Mit klarem Blick, einer Portion Umsicht und der Bereitschaft, sich zu informieren, lässt sich Cashback auch im Leistungsbezug gewinnbringend und risikofrei einsetzen.


    FAQ: Cashback und Jobcenter – Die wichtigsten Antworten im Überblick

    Muss ich Cashback dem Jobcenter unbedingt melden?

    Ja, alle Geldeingänge – und dazu zählt auch Cashback – sollten dem Jobcenter gemeldet werden. Das schützt vor späteren Rückforderungen oder möglichen Sanktionen, falls das Geld auf dem Konto auffällt.

    Wird jeder Cashback-Betrag auf meine Leistungen angerechnet?

    In der Praxis bleiben kleinere Beträge – oft bis zu 30 € monatlich – meist unbeachtet. Bei höheren oder regelmäßigen Cashback-Zahlungen kann jedoch eine Anrechnung als Einkommen erfolgen. Entscheidend ist immer die Einzelfallprüfung durch das Jobcenter.

    Wie kann ich Cashback-Zahlungen gegenüber dem Jobcenter nachweisen?

    Sammeln Sie alle Belege wie Kontoauszüge, Cashback-Bestätigungen und Aktionsbedingungen. So können Sie die Herkunft der Zahlungen klar belegen und eventuelle Nachfragen problemlos beantworten.

    Welche Vorteile und Risiken hat Cashback im Leistungsbezug?

    Cashback bietet die Chance, ohne Mehrausgaben das Haushaltsbudget etwas zu entlasten. Gleichzeitig besteht aber die Pflicht zur Meldung, und bei regelmäßigen/hohen Beträgen kann es zu Kürzungen der Leistungen kommen. Gute Dokumentation schützt vor Missverständnissen.

    Was sollte ich tun, wenn ich unsicher bin, wie mein Jobcenter Cashback bewertet?

    Suchen Sie das Gespräch mit Ihrem Sachbearbeiter oder einer unabhängigen Sozialberatung. Bei Unsicherheiten hilft eine schriftliche Anfrage beim Jobcenter oder die Beratung durch Experten für Sozialrecht.

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    Also ich find das ganze mit dem nachwiese aufhebn und das man alles aufschreben muss komisch, ich dacht immer das geld kommt einfach aufs konto und das wars, aber scheinbar muss man da bei dem JC doch so richtig alles genu zeigen, sonst stress, oder?

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    Wir legen großen Wert auf Transparenz und bieten jederzeit die Möglichkeit, bei Fragen oder Anmerkungen zu den Inhalten mit uns in Kontakt zu treten.

    Zusammenfassung des Artikels

    Jobcenter-Empfänger können durch gezielte Cashback-Nutzung ihr Budget entlasten, sollten aber alle Gutschriften sorgfältig dokumentieren und dem Jobcenter melden.

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    Nützliche Tipps zum Thema:

    1. Cashback nur für ohnehin geplante Ausgaben nutzen: Wählen Sie Cashback-Angebote gezielt für Einkäufe, die Sie ohnehin tätigen müssen, wie Lebensmittel oder Haushaltsbedarf. So vermeiden Sie zusätzliche Ausgaben und profitieren direkt von der Rückvergütung.
    2. Alle Cashback-Gutschriften sorgfältig dokumentieren: Notieren Sie jeden Geldeingang, das Datum und den Verwendungszweck. Bewahren Sie Nachweise wie E-Mails, Screenshots oder Kontoauszüge auf, um gegenüber dem Jobcenter die Herkunft belegen zu können.
    3. Cashback dem Jobcenter korrekt melden: Reichen Sie Cashback-Gutschriften zeitnah und transparent mit den entsprechenden Nachweisen beim Jobcenter ein. Nutzen Sie dafür das Formular „Veränderungsmitteilung“ und fordern Sie eine Eingangsbestätigung an.
    4. Kleine Beträge im Blick behalten, größere Gutschriften besonders kennzeichnen: Einzelne, geringe Cashback-Beträge werden häufig nicht angerechnet, während regelmäßige oder höhere Summen als Einkommen gelten können. Markieren Sie hohe Gutschriften und legen Sie eine kurze Erklärung bei, um Missverständnisse zu vermeiden.
    5. Seriöse und transparente Anbieter bevorzugen: Setzen Sie auf etablierte Cashback-Portale und achten Sie auf klare Aktionsbedingungen. Prüfen Sie Bewertungen anderer Nutzer und meiden Sie Anbieter mit undurchsichtigen Konditionen, um Betrugsrisiken auszuschließen.

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