Beiträge zum Thema Betriebseinnahme

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Die steuerliche Behandlung von Cashback im Geschäftsmodell ist komplex: Wird es zur Haupteinnahmequelle, gilt es meist als Betriebseinnahme und muss korrekt verbucht werden. Eine individuelle Prüfung durch den Steuerberater wird dringend empfohlen, da Fehler zu Nachzahlungen führen können....